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Individuelle Gesundheitsleistungen in Paderborn

Liebe Patientin, lieber Patient,

als Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie nach wie vor alle notwendigen ärztlichen Leistungen der gesetzlichen Möglichkeiten. Diese Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. So steht es im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V). Die Krankenkassen zahlen dafür einen Pauschalbetrag, egal wie viele Leistungen die Patienten in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus gibt es wünschenswerte und nützliche medizinische Leistungen, die nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, die Sie aber aus sehr persönlichen Gründen von Ihrem Therapeuten wünschen.

Diese Wunschleistungen dürfen von Ihrem Therapeuten nicht über die Chipkarte erbracht und abgerechnet werden. Ihr Therapeut darf sie also nicht zu Lasten der Krankenkasse erbringen. Er muss Ihnen diese Leistungen, wenn Sie sie wünschen, als Privatleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnen.

Individuelle Gesundheitsleistungen in Paderborn - Naturpraxis Rüther in Paderborn

Was sind „individuelle Gesundheitsleistungen“?

Es handelt sich dabei um Leistungen, die

  • nicht Bestandteil des GKV-Leistungskatalogs sind, aber vom Patienten nachgefragt oder gewünscht werden.
  • zwar Bestandteil des Leistungskatalogs sind, aber in der vorliegenden Situation aus ärztlicher Sicht nicht notwendig sind.
  • nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden dürfen, sondern vom Patienten, der diese Leistungen ausdrücklich vom Arzt gefordet hat, privat bezahlt werden müssen.

Typische Beispiele hierfür sind:

  • Sporttauglichkeitsuntersuchungen
  • Aufbau- und Vitamininjektionen
  • spezielle Laboruntersuchungen
  • Gesundheitsuntersuchungen (Intervall-Check) außerhalb der 2-jährigen Krankenkassenregelung

Zu einer Grunduntersuchung im Rahmen der Vorsorge gehören nach Auffassung Ihrer Krankenkasse nur folgende Leistungen:

  • körperliche Untersuchung
  • Urin-Untersuchung
  • Blutuntersuchungen: Blutzucker und Gesamtcholesterin

Noch nicht einmal ein Ruhe-EKG ist Bestandteil einer Gesundheitsuntersuchung. Auch wichtige Laboruntersuchungen wie „Harnsäure“ und „Kreatinin“ gehören nicht mehr zum Leistungsumfang des Check up der gesetzlichen Krankenkassen.

Wünschen Sie eine erweiterte Gesundheitsuntersuchung als individuelle, auf Ihr Sicherheitsbedürfnis abgestimmte Gesundheitsleistung, so ist dies aus medizinischer Sicht durchaus sinnvoll.

Mit unseren Informationen wollen wir Sie motivieren, durch frühzeitige und regelmäßige Labor- und andere Untersuchungen und Behandlungen für sich selbst etwas Gutes zu tun.

Es hilft, die Chance zu nutzen,

  • Krankheiten rechtzeitig festzustellen und frühzeitig behandeln zu lassen oder
  • den Krankheitsausbruch durch adäquate Prophylaxe zu verhindern.

Besser Vorsorge, als sich nachher Sorgen machen!

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